So wurde gefordert, dass für jede Fahrtrichtung ein eigenes Gleis zur Verfügung stehen, und dass ein telegrafisches Zugmeldeverfahren verpflichtend vorgeschrieben werden sollte.
Hinsichtlich der Kommunikation von Zug- und Lokomotivpersonal empfahl die Kommission, statt der Kommunikationsleine ein telegrafisches Verfahren einzuführen.