Es fehlen zum Beispiel Zuordnungsmöglichkeiten für strafbaren politischen Protest oder auch für Kleinkriminalität wie Schwarzfahren oder die Verletzung von Jagd- und Fischereigesetzen.
Kurz und knapp zusammengefasst: Die echte Wahlfeststellung beruht auf Tatbestandsalternativität (Vergleich von geschützten Rechtsgütern), die unechte Wahlfeststellung dagegen auf Tatsachenalternativität (Vergleich von strafbaren Handlungsvarianten bei Tatbestandsidentität).
Erforderlich ist vielmehr eine darüber hinausgehende bewusst finale Einwirkung auf andere mit dem Ziel, in ihnen den Entschluss zu bestimmten strafbaren Handlungen hervorzurufen.
Als Zwangsvollstreckungsverfahren hatte es die körperliche Haftung einer Person (Verhaftung) zum Gegenstand, welche aus einem Rechtsgeschäft, oder aber auch aus einer strafbaren Handlung (Delikt) entstanden war.