Als Nebenländer werden häufig auch Gebiete genannt, die mit einem größeren Staat zwar nicht staatsrechtlich zusammengehören, aber durch einen gemeinsamen Herrscher in Personalunion verbunden sind.
Sie umfassten lediglich die Gewährung von persönlichen Freiheitsrechten an die Bürger (z. B. Redefreiheit, Erziehungsfreiheit, Religionsfreiheit) und staatsrechtlich das Prinzip einer echt konstitutionellen Monarchie.
Dazu entstanden gutachterliche Stellungnahmen, die bis auf eine Ausnahme mit staatsrechtlichen Argumenten zu dem Schluss kamen, dass das Reich als Staat nicht untergegangen war.
Neben dem Gesamtstaat besitzen daher auch die Gliedstaaten eines Bundesstaates in staatsrechtlicher Hinsicht eine eigene, originäre Hoheitsgewalt über die Bevölkerung in ihrem Territorium.