Die neue Liste ist unverzüglich einzureichen, also ohne schuldhaftes Zögern nach Eintritt der Veränderung, und zwar mit dem Stand zum Tag der Absendung.
Eine Strafbarkeit wegen schwerer Körperverletzung setzt demnach zunächst voraus, dass der Täter den Tatbestand der Körperverletzung vorsätzlich, rechtswidrig und schuldhaft erfüllt hat.
Punitive damages werden grundsätzlich nur für außergewöhnlich grob schuldhaftes, vorsätzliches Verhalten zuerkannt, nicht dagegen bei bloßer Fahrlässigkeit.