Laut damaligen Protokollen bestand das Handfragment, das Köhler zugeordnet worden war, nur aus einem Finger mit Schmauchspuren, und war zur Spurensicherung am Tatort, nicht zur Einsatzzentrale gebracht worden.
Es wurde in einer Untersuchung nachgewiesen, dass eine hohe Anzahl von Personen, die nachweislich keine Waffe abgefeuert hatten, mit Schmauchspuren an Kleidung und Körperteilen kontaminiert waren.
Fingerabdrücke, Fußabdrücke, Schmauchspuren, Faserspuren, Blut- und Spermazuordnungen sind oft die Hauptbelastungsbeweise für die Aufklärung zahlreicher Verbrechen.