Insbesondere aus Kostengründen nutzen auch deutsche Reeder häufig die Möglichkeit, eigene Schiffe unter ausländischer Flagge mittels Eintragung in ein ausländisches Schiffsregister fahren zu lassen.
Nur schweizerische Staatsbürger und Doppelstaatsbürger können, unabhängig von ihrem tatsächlichen Wohnsitz, ein Schiff im schweizerischen Schiffsregister eintragen lassen.
In das deutsche Schiffsregister werden Seeschiffe und Binnenschiffe eingetragen, die berechtigt oder verpflichtet sind, die deutsche Bundesflagge zu führen.
Das Unterscheidungssignal ist ein eindeutiges Identifikationsmerkmal, das deutschen Seeschiffen bei Eintragung ins Schiffsregister zugeteilt wird (Abs.