Im Röntgenbild zeigt sich eine ein- (seifenblasenartig) oder mehrkammrige (honigwabenartig), durch Knochenauflösungen (Osteolysen) scharf begrenzte Aufhellung mit Auflösung der Kortikalis.
Wenn bei einschlägiger Berufsanamnese im Röntgenbild rundliche Verschattungen eines gewissen Mindestausmaßes nachweisbar sind, ist eine Anzeige wegen des Verdachts auf eine Berufskrankheit begründet.
Im Röntgenbild finden sich Verknöcherungsstörungen der Röhrenknochen mit teilweise fehlenden Knochen, häufig auch Ossifikationsstörungen der Wirbelkörper.
Der Befall der Knochen wird vor allem in der Kernspintomographie deutlich, wohingegen ein konventionelles Röntgenbild oft noch keine Veränderungen zeigt.