Hinzu kommen die Risiken, dass die Kommunen bei vertragswidrigem Handeln schadensersatzpflichtig werden, und sonstige Belastungen durch zukünftige Quellensteuern, sonstige Steuern und weitere Kosten.
Der deutsche Anleger kann auch in seiner Einkommensteuererklärung die im Ausland bezahlte Quellensteuer angeben, die dann auf seine inländische Einkommensteuer angerechnet wird.
Im Außensteuerrecht versteht man unter Quellensteuern alle Steuern, die vom Quellenstaat von Steuerausländern im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht direkt vom Ertrag erhoben werden.
Die erste Ausfertigung der Ansässigkeitsbescheinigung muss dem Arbeitgeber übergeben werden, damit dieser die Quellensteuer vom Bruttolohn abziehen kann.
Mit der Quellensteuer werden Dividenden und Liquidationserlösen besteuert, die zugunsten ausländischer oder inländischer juristischen Personen von einer inländischen juristischen Person verteilt wurden.