Religion bliebe damit Privatsache und der Gläubige könne etwa im Beispiel auf Basis seiner Religion auf eine Präimplantationsdiagnostik freiwillig verzichten.
Die Richter erklärten die Entführung zur Privatsache, sodass lediglich das unauffindbare Lösegeld als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommensteuererklärung ausgewiesen werden konnte.
Damit fehlte vegetarischen Vereinen allerdings für ihre Öffentlichkeitsarbeit das Gegenbild einer ungesund lebenden Gesellschaft und eine pflanzliche Kost wurde vermehrt Privatsache.