Er ist ein vollständiger Parteienstaat, wenn sich die einzelnen „Staatsgewalten“ (Legislative, Exekutive und Judikative) ausschließlich in den Händen formierter gesellschaftlicher Kräfte wie der politischen Parteien befinden.
Diese Entwicklung ist mit einer sinkenden Zustimmung zu anderen Institutionen der politischen Willensbildung verbunden, insbesondere mit einer wachsenden Skepsis gegenüber den Parteien und dem „Parteienstaat“.
Letztere war vielmehr als korrigierendes Gegengewicht zum Parteienstaat sowie zu einem „Parlamentsabsolutismus“ in Einzelfällen und somit als Ergänzung zum Repräsentativsystem gedacht.
Als Parteienstaat wird ein Staat bezeichnet, dessen Staatsgewalt sich im Wesentlichen in den Händen gesellschaftlicher Parteien und Interessengruppen befindet.
Kein Parteienstaat, sondern dessen Gegenteil wäre ein absoluter Staat mit Begleiterscheinungen wie Dominanz staatlicher Bürokratie wie im Beamtenstaat oder Bürokratenstaat.