Gegenbegriff sind die Realsteuern (auch Objektsteuern genannt), bei denen nicht auf die persönlichen Verhältnisse des Steuerschuldners eingegangen wird, sondern alleine das Besteuerungsobjekt maßgeblich ist.
Realsteuern (auch Objektsteuern genannt) knüpfen alleine an das Besteuerungsobjekt an, ohne dabei die persönlichen Verhältnisse des Steuerschuldners (zum Beispiel seine Leistungsfähigkeit) zu berücksichtigen (im Unterschied zur Personensteuer).
Als Objektsteuer weist die Wertschöpfungsteuer einen proportionalen Steuersatz auf, der wegen der breiten Bemessungsgrundlage relativ niedrig sein kann (2,5 – 3 %).