Ein an einer Sünde gegen das sechste Gebot (Ehebruch) mitschuldiger Priester kann die Person, die mit ihm Ehebruch begangen hat, nicht von dieser Sünde lossprechen.
Vielleicht werden die Mitverantwortlichen erkennen, an welchem Unrecht sie sich – vielleicht unbewusst – mitschuldig gemacht und dass sie der Gemeinde einen unermesslichen Schaden zugefügt haben.