Das für eine Familie geplante Wohn- und Geschäftshaus wurde von den staatlichen Behörden in Wohneinheiten geteilt, sodass im Hause sieben Mietparteien Wohnraum fanden.
Die restlichen Räume des Hauses wurden weiter durch drei Mietparteien belegt, sodass die Unterbringung der Verbindungsstelle als deutlich zu beengt und unzureichend empfunden wurde.