Verunfallte erhalten volle Lohnfortzahlung solange sie im Krankenhaus sind, ansonsten für höchstens ein Jahr Krankengeld, das die Hälfte ihres Verdienstes ausmacht.
Leistungen der Arbeitgeber an ihre Arbeitnehmer (Lohnfortzahlung, betriebliche Altersvorsorge oder betriebliche Gesundheitsvorsorge) können hiervon ebenso erfasst werden wie Leistungen unter natürlichen Personen (etwa Spenden, Nachbarschaftshilfe).
Anhaltspunkte hierfür können etwa eine langjährige Betriebszugehörigkeit sein oder die Gewährung von Arbeitnehmerrechten wie bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder ein gültiger Tarifvertrag.
Die Arbeitsbedingungen waren durch eine Arbeits- und Betriebsordnung geregelt, die auch die Arbeitszeiten und die Lohnfortzahlung und Versorgung im Krankheitsfall regelte.
Im Krankheitsfall der Reinigungskräfte erhalten die Angestellten eine Lohnfortzahlung und der Kunde bekommt für Fehlzeiten der Stammkraft eine Ersatz-Haushaltshilfe gestellt.
Da die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers zu seinem Nachteil führen würde, kann der Arbeitgeber diese Lohnfortzahlung gegenüber der zu alarmierenden Behörde geltend machen.