Die Stimmen können dabei für drei verschiedene Kandidaten einer oder mehrerer Parteien abgegeben (panaschieren), aber auch alle für einen einzigen Kandidaten (kumulieren) gegeben werden.
Die kumulierte Häufigkeit wird berechnet als Summe der Häufigkeiten der Merkmalsausprägungen von der kleinsten Ausprägung bis hin zu der jeweils betrachteten Schranke.
Der einzelne Wähler hat die Möglichkeit seine Stimmen auf mehrere Kandidaten – auch solche verschiedener Wahllisten – zu verteilen (Panaschieren) oder auf einzelne Kandidaten anzuhäufen (Kumulieren).