Im Unterschied zur Betriebsvereinbarung kann aber die Regelungsabrede nicht nur generelle (kollektive) Regelungen enthalten, sondern auch individuelle.
Um die Ausgangsfrage zu klären und zur kollektiven Handlung (4) zu gelangen, bedarf es einer Aggregationsregel (c), die die individuellen Handlungen in kollektive Handlungsergebnisse umwandelt.
Seine Arbeitsschwerpunkte sind Altruismus, Helfen und Empathie; kollektive Identität und zivilgesellschaftliches Engagement; Diversität und kollaboratives e-Learning; Urteilsprozesse in der psychologischenBegutachtung; Xenophilie und Intergruppenkontakt.
Versicherungen, also eine kollektive Risikoübernahme für statistisch abschätzbare Gefahren und Schadenssituationen, sind schon seit langer Zeit ein Werkzeug zur Anpassung an Wettervariabilität und klimatische Gefahren (etwa Elementarschadenversicherungen, Ernteversicherungen).
Während der Zeit des Nationalsozialismus (1933–1945) wurde das kollektive Arbeitsrecht wegen Unvereinbarkeit mit dem Führerprinzip abgeschafft, das Arbeitsvertrags- und Arbeitsschutzrecht jedoch weiter ausgebaut.