Damit dürften allenfalls Kolleggelder verbunden gewesen sein, aber kein Gehalt: Stattdessen wurden den Privatdozenten damals nur Nutzungsrechte an den Einrichtungen der Universität eingeräumt.
Seine Einkünfte bestritt er aus Kolleggeldern und Publikationen; nur für kurze Zeit erhielt er Unterstützung von Seiten der Fakultät (Privatdozentenstipendium, später außerordentliche Geldmittel).
Für sie als selbstzahlende Studenten bestanden neben den finanziellen Verbindlichkeiten – Studiengebühren und Kolleggeldern – keine weiteren Verpflichtungen.