Innerstaatliche Soziale Akteure (Parteien, Gewerkschaften, Interessenvertreter) liefern sich einen Wettstreit um die politische Ausrichtung der nationalen Positionen.
Damit ist jeder vertragsschließende Staat gegenüber den anderen Vertragsparteien unabhängig von der innerstaatlichen Kompetenzverteilung zur innerstaatlichen gesetzlichen Umsetzung (Transformation) der vertraglichen Bestimmungen verpflichtet.
Zentraler Inhalt der Verwaltung des Staatsgebietes ist die innerstaatliche Verwaltungsgliederung, die Umfang und Kompetenz der Gebietskörperschaften umfasst.