Polizeipräsidenten sind je nach Bundesland dem jeweiligen Regierungspräsidenten, dem Inspekteur der Polizei oder dem Innenminister oder Innensenator bzw. Präses der Behörde für Inneres unterstellt und diesem berichtspflichtig.
Ziel des neuen Innensenators war es, das selbstherrliche Auftreten und die unkontrollierten Einsätze der Zivilgruppe in die polizeiliche Arbeit zurückzuführen.
Dabei finden jedoch ergänzend entsprechende Anwendungshinweise des jeweiligen Innenministerien bzw. Innensenatoren der Länder und Stadtstaaten Anwendung.