Auch die Stundung ist keine Umschuldung, weil durch sie die bestehenden Schuldverhältnisse nicht verändert, sondern lediglich fällige Zins- und/oder Tilgungszahlungen hinausgeschoben werden.
Der ursprüngliche Plan der Gründung war für 1770 gedacht, wurde jedoch hinausgeschoben, weil in dieser Zeit nicht genügend, damals gesetzliche Militäreskorten, verfügbar waren.