Als Vermögen gelten unter anderem Firmenbeteiligungen, Grund- und Immobilienbesitz, Aktien, Privatsammlungen und Stiftungen, sofern es sich nicht ausdrücklich um gemeinnützige Stiftungen handelt.
Zuwendungen an Gemeinden, öffentliche Einrichtungen und mildtätige Organisationen werden mit 4 %, an sonstige gemeinnützige Institutionen und Kirchen mit 6 % besteuert.
Die Stiftung verfolgt gemeinnützige und mildtätige Zwecke, die der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der Jugend- und Altenhilfe oder des Wohlfahrtswesens dienlich sind.
Die Projekte werden für internationale Organisationen, Ministerien, Landesregierungen, Interessenverbände, die gemeinnützige Wohnungswirtschaft, die Immobilien-, Bau- und Bauprodukteindustrie sowie die Finanz- und Versicherungswirtschaft durchgeführt.
Das gemeinnützige Unternehmen betreibt eigene Forschung zu Themen der Gesundheitspolitik die dann Politikern, Medien, Gesundheitsunternehmen und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.
Heutige Träger von Freizeiten sind auch andere gemeinnützige Verbände und Vereine, Jugendringe, Stellen der kommunalen Jugendpflege wie Kreisjugendämter oder auch kommerzielle Anbieter (insbesondere für "Sprachferien").
Nachdem die finanzielle Unterstützung der kanadischen Regierung im Jahre 1997 beendet wurde, entwickelte die Organisation einen Plan zur Selbstfinanzierung und setzte ihre Tätigkeiten als unabhängige und gemeinnützige Organisation fort.