Bemessungsgrundlage war der Saldo aus dem durch die Abwertung der Verbindlichkeiten entstandenen Gewinns und dem durch die Abwertung des Geldvermögens und der Forderungen entstandenen Verlusts.
Ausgaben und Auszahlungen fallen nur dann zusammen, wenn eine Transaktion sowohl den Zahlungsmittelbestand als auch das Geldvermögen eines Wirtschaftssubjekts verändert.
Dieser Impuls wird dann noch über den Multiplikator verstärkt, der sich aus der durchschnittlichen Bereitschaft der Wirtschafter ergibt, ungeplante Änderungen ihres Geldvermögens hinzunehmen.