Die Gesamtkostenaufstellung enthält alle Kosten, die beim Erwerb oder Bau einer Immobilie entstehen, wie die Anschaffungskosten (Kaufpreis und Nebenkosten), die im Finanzierungsplan enthaltenen Eigen- und Fremdmittel und die Geldbeschaffungskosten.
Kassenkredite stellen Fremdmittel dar, die zum Ausgleich kurzfristiger Liquiditätsschwankungen und somit zur Aufrechterhaltung einer ordnungsmäßigen Kassenwirtschaft dienen.
Die Hauptaufgabe besteht darin, Einnahmen und Ausgaben nach Möglichkeit so in Deckung zu bringen, dass auf den Einsatz von Fremdmitteln (z. B. Kredite) verzichtet werden kann.
Handelt mithin ein Bankkunde eigenmächtig, ohne die positive Kreditentscheidung des Kreditinstituts abzuwarten, und beschafft er sich damit ungenehmigte Fremdmittel, liegt nach Kreditvertragsrecht stets eine Vertragsverletzung vor.
Dieses Vorhaben scheiterte jedoch an den Einwendungen deutscher Stellen und ihrer Sachverständigen, die es grundsätzlich ablehnten, ausländische Fremdmittel im deutschen Wohnungsbau einzusetzen.
Im deutschen Sprachraum werden die mit der Kreditgewährung entstehenden Verbindlichkeiten auf der Passivseite der Bankbilanz oft als Teil der Refinanzierung aus Fremdmitteln genannt.