Ein Residualrecht kann zwischen zwei Vertragsparteien entstehen, wenn es sich um einen unvollständigen Vertrag handelt, also nicht alle zukünftigen Eventualitäten geregelt sind.
In der Prognosekalkulation werden in der Arbeitskalkulation sämtliche Eventualitäten eingearbeitet, um so die zum Bauende zu erwartenden Kosten, Erlöse, Ergebnis usw. zu ermitteln.
Der Sinn einer solchen Vereinbarung besteht darin, dass die Festlegung aller möglichen Eventualitäten in einem vollständigen Vertrag mit hohen Transaktionskosten verbunden sein kann.