Ob eine Rückzahlungsverpflichtung besteht, ist im Einzelfall schwierig zu beurteilen; in den letzten Jahren sind hierzu zahlreiche höchstrichterliche Entscheidungen ergangen.
Der Erfolg dieser Therapieformen hängt von der Schwere des Einzelfalls ab, allerdings sind die meisten Fälle mit geringerer Wahrscheinlichkeit therapierbar.
Es gibt nämlich keine allgemein gültigen und feststehenden Grenzwerte, die im Einzelfall eine kritische Marke darstellen und bei Überschreitung einen Gefahrenpunkt signalisieren würden.