Die Fahrdienstvorschrift der Staatsbahnen war früher nur für den internen Dienstgebrauch erhältlich und durfte nicht an Personen außerhalb der Eisenbahnen weitergegeben werden.
Letztlich bot also der stets angegebene Vermerk „Nur für den innerkirchlichen Dienstgebrauch“ ebenso wenig Schutz wie vorgetäuschte staatliche Genehmigungsnummern für Druckerzeugnisse.
An der Westseite des Beraiterweges im Anschluss an den Getreidespeicher befand sich auch der städtische Marstall, in welchem die Pferde für den städtischen Dienstgebrauch standen.