Zum anderen bezweckt die Norm den Schutz der Sicherheit des Straßenverkehrs, da von entsprechenden Angriffshandlungen ein erhebliches Unfallrisiko ausgehen kann.
Es bezweckt grundsätzlich eine Wiederaufnahme oder erneute Überprüfung des asyl- oder ausländerrechtlichen Verfahrens bzw. eine Härtefall­prüfung durch dafür zuständige staatliche Behörden.
Mit der Betriebsaufspaltung wird die vollumfängliche ertrag- und gewerbesteuerliche Erfassung von Gegenständen (Betriebsvermögen, steuerliche Verstrickung) und Erträgen bezweckt.