Jeder fest bestallte Beamte jeder Verwaltungsebene wurde jährlich von seinem Vorgesetzten beurteilt und alle drei Jahre erfolgte eine Einschätzung, ob er überdurchschnittlich, durchschnittlich oder unterdurchschnittlich geeignet sei.
Von den Erzbischöfen bestallte Amtmänner residierten auf dem Schloss und waren für die Sicherheit desselben, sowie für die Stadt und den Amtsbezirk zuständig.