Wegen dieses vom Institut der Wirtschaftsprüfer verfolgten Konzeptes des objektivierten Unternehmenswertes wird die Argumentationsfunktion als nicht mit dem Berufsstand vereinbar angesehen.
Diese Definition beinhaltet sowohl Lobbyarbeit, z. B. für eine als günstig empfundene Gesundheitspolitik als auch die Auseinandersetzung innerhalb des Berufsstandes zur Entwicklung standesrechtlicher Regelungen.
Die Familie betrieb eine eigene Heiratspolitik: Durch Einheiratung in befreundete Postmeisterfamilien sollte zunächst der Berufsstand und das Familienunternehmen geschützt werden.
Angesichts der fortschreitenden Industrialisierung bemühte sich vor allem der Berufsstand der Ingenieure, nicht mehr genutzte technische Anlagen vor dem Vergessen zu bewahren.