Der Vorgang wird nur bei großen Mengen an zu verkaufenden Aktien auf diese Art durchgeführt, ansonsten werden die Aktien einfach über den normalen Börsenhandel angeboten.
Beim deutschen Börsenhandel beträgt sie beim An- und Verkauf von Aktien und Bezugsrechten 0,06 %, bei festverzinslichen Wertpapieren 0,075 % des Kauf- bzw. Verkaufspreises.
Im Börsenhandel kommt es zum Realtausch, wenn am Fälligkeitstag eines Finanzkontraktes die gegenseitige Erfüllung durch tatsächliche Lieferung erfolgt.
Danach kann die Geschäftsführung den Handel im regulierten Markt aussetzen, „wenn ein ordnungsgemäßer Börsenhandel zeitweilig gefährdet oder wenn dies zum Schutz des Publikums geboten erscheint.
Börsenportale sind Internetseiten, die umfassende Informationen zum internationalen Börsenhandel, Kursinformationen sowie Finanz- und Wirtschaftsnachrichten bündeln und bereitstellen.
Der Freiverkehr ist ein bestimmter Rechtsbegriff im Börsenwesen, der alle Wertpapiere umfasst, die nicht zum Börsenhandel im regulierten Markt zugelassen sind.