Bei grenzüberschreitenden Flügen (außerhalb des Schengen-Raums) schließt sich die Grenzkontrolle (Visa- und Ausweiskontrolle) durch Behörden des Zielstaates an.
Die Rolle des Authenticators ist es, die Authentizität des Supplicants zu überprüfen, ähnlich der Rolle eines Türstehers im Rahmen einer Ausweiskontrolle.
Seit 2015 werden die Grenzen vom österreichischen Militär und von der Polizei überwacht (stichprobenartige Ausweiskontrollen im Grenzbereich, Patrouillen in den angrenzenden Feldwegen und Murauen).
Eine ausdrückliche gesetzliche Mitführpflicht besteht aber nicht, weshalb eine Ausweiskontrolle also nicht allein zu dem Zweck durchgeführt werden darf, zu prüfen, ob eine Person ihren Ausweis mitführt.