Der Landbesitz reicher Familien war mit der osmanischen Gesetzgebung ab 1858 arrondiert worden, da Bauern, um der Besteuerung zu entgehen, unwissentlich auf ihre Landrechte verzeichnet hatten.
Zwischen dem neugegründeten Kloster und den umliegenden Adelsherrschaften kam es zu Reibereien, da beide ihren Besitzstand vergrössern und arrondieren wollten.
Trotz zahlreicher Streitpunkte zwischen Kloster und Landesherren, die ihrerseits ihr Territorium zu erweitern und arrondieren suchten, respektierten doch beide Parteien die gegenseitigen Verpflichtungen.