Die zuständige Bundesoberbehörde greift aber oft auf die Hilfe der örtlichen Luftaufsicht des Bundeslandes im Rahmen einer Amtshilfe zurück, da es an eigenen Ressourcen fehlt.
Im Rahmen der Amtshilfe unterstützt die Behördenbibliothek jedoch auch Nutzer aus anderen Behörden, viele Behördenbibliotheken sind zudem öffentlich zugänglich.
Keine Amtshilfe liegt auch vor, wenn sich Behörden innerhalb eines bestehenden Weisungsverhältnisses Hilfe leisten, wenn also eine untere Behörde ihre übergeordnete Behörde unterstützt.
Diese kann sie durch Amtshilfe, formloses Beschaffen über bereits vorhandene Akten, aber auch Durchsetzungsmaßnahmen wie richterliche Durchsuchungsbeschlüsse beschaffen.