Im Rahmen der Amtshilfe werden aber auch Einsätze außerhalb Gelsenkirchens durchgeführt, da nicht jede Feuerwehr im Umkreis über eine eigene Tauchergruppe verfügt.
Ebenfalls anzuwenden sind die Vorschriften der Länder, wenn ein Verwaltungsakt des Bundes im Wege der Amtshilfe durch eine Landes- oder Kommunalbehörde vollstreckt werden soll.
Die zuständige Bundesoberbehörde greift aber oft auf die Hilfe der örtlichen Luftaufsicht des Bundeslandes im Rahmen einer Amtshilfe zurück, da es an eigenen Ressourcen fehlt.
Sind Verwaltungsakte einer Bundesbehörde im Wege der Amtshilfe von einer Landes- oder Kommunalbehörde durchzusetzen, so finden die Verwaltungs-Vollstreckungsgesetze der Länder Anwendung.