Das Landgericht verfügt über vier Zivilkammern, drei Strafkammern, eine Jugendkammer, eine Kammer für Handelssachen und zwei Strafvollstreckungskammern.
Nach der Machtergreifung 1933 wurde er aufgrund des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums nur noch als Beisitzer einer Zivilkammer beschäftigt.
Da seine Urteile von der örtlichen Gauleitung für zu verständnisvoll gehalten wurden und daher Missfallen erregten, wurde er später in eine Zivilkammer versetzt.
Das Landgericht begann mit einer Strafkammer, drei Zivilkammern, einer Kammer für Handelssachen, mit elf Richtern, drei Rechtspflegern und 23 weiteren Mitarbeitern.