Oft wurden auch, zur Unterbringung von Dienstboten oder von Flüchtlingen in den Zeiten nach den Weltkriegen, kleine Bodenkammern oder Dachkammern als abgeschlossene Räume abgeteilt.
Die räumlichen Verhältnisse in den Bodenkammern und dem Keller des Konsistoriums schilderte er dabei als unzuträglich und beengt, zudem im Widerspruch zum Luftschutz stehend.
Das heute aus Brandschutzgründen lediglich als Nutzfläche ausgewiesene Dachgeschoss hat eine Größe von 127 m² mit fünf Räumen und einem WC sowie Abstell- und Bodenkammern.
Die Montage der Rohre mit dem Distanzstück erfolgte vertikal isoliert, z. B. an einem hölzernen Dachträger in der Bodenkammer oder an der Rückwand einer Schrankwand.