Eine Mahnung, auch als Zahlungserinnerung bezeichnet, ist die bestimmte und eindeutige Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner, die geschuldete Leistung zu erbringen.
Eine Mahnung, bei Entgeltforderungen auch als Zahlungserinnerung bezeichnet, ist die bestimmte und eindeutige Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner, die geschuldete und fällige Leistung zu erbringen.
Sinnvoll scheint nach einer freundlich gehaltenen Zahlungserinnerung, nur noch eine weitere deutliche Mahnung mit eindeutigem kalendermäßig bestimmten Zahlungsziel zu sein.