Zu letzteren, ebenfalls mit Sicherungsgrundschulden belastbaren Eigentumsrechten gehören Wohnungseigentum, Teileigentum, Erbbaurecht und Bergwerkseigentum.
Daneben veröffentlichte er über hundert Beiträge in Fachzeitschriften, vor allem Urteilsanmerkungen zu Entscheidungen aus dem Wohnungseigentums- und Grundstücksrecht.