Die Ministererlaubnis greift als Ausnahmevorschrift in diesen rein wettbewerbsrechtlichen Entscheidungsprozess des Bundeskartellamts ein, indem sie Kriterien heranzieht, die außerhalb des Wettbewerbsrechts angesiedelt sind.
Dazu gehören die Gesetzgebung durch Rechtsnormen (Gesetze, Verordnungen) vor allem in den Rechtsgebieten Gewerberecht, Handelsrecht, Marktregulierung, Steuerrecht, Wettbewerbsrecht oder Wirtschaftsrecht bis hin zum Ladenschluss.
Seit 2011 wurden verschiedene Reformpläne vorgelegt, darunter die Ausgliederung weiterer Fachgerichte, etwa für Immaterialgüterrecht oder Wettbewerbsrecht.
Die Einzelhandelsverbände beraten ihre Mitglieder in Fragen des Arbeits- und Sozialrechts sowie des Wettbewerbsrechts wie auch auf allen übrigen Rechtsgebieten des unternehmerischen Interesses.