Ziel der Vereinigung ist neben der wissenschaftlichen Fortbildung ein Ausbau des Urheberrechts und des gewerblichen Rechtsschutzes einschließlich des Wettbewerbsrechts.
Dazu gehören die Gesetzgebung durch Rechtsnormen (Gesetze, Verordnungen) vor allem in den Rechtsgebieten Gewerberecht, Handelsrecht, Marktregulierung, Steuerrecht, Wettbewerbsrecht oder Wirtschaftsrecht bis hin zum Ladenschluss.
Die Ministererlaubnis greift als Ausnahmevorschrift in diesen rein wettbewerbsrechtlichen Entscheidungsprozess des Bundeskartellamts ein, indem sie Kriterien heranzieht, die außerhalb des Wettbewerbsrechts angesiedelt sind.
Der von interessierter Seite (siehe Rechtsschutz von Schriftzeichen) vertretene Umkehrschluss, jüngere Noten seien geschützt, ist vor dem Hintergrund des Wettbewerbsrechts zu prüfen.