1994 stellte der DBwV den zehnmonatigen Grundwehrdienst infrage und forderte mehr Wehrsold für Grundwehrdienst Leistende sowie eine höhere Attraktivität des Pflichtdienstes.
Sie erhalten keinen Wehrsold, jedoch können ihnen Fahrtkosten zur An- und Abreise erstattet und unentgeltliche Verpflegung sowie sanitätsdienstliche Versorgung zur Verfügung gestellt werden.