Sie erhalten keinen Wehrsold, jedoch können ihnen Fahrtkosten zur An- und Abreise erstattet und unentgeltliche Verpflegung sowie sanitätsdienstliche Versorgung zur Verfügung gestellt werden.
1994 stellte der DBwV den zehnmonatigen Grundwehrdienst infrage und forderte mehr Wehrsold für Grundwehrdienst Leistende sowie eine höhere Attraktivität des Pflichtdienstes.
Soldaten, die Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz, freiwilligen Wehrdienst nach des Soldatengesetzes oder nach dem Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes leisten, erhalten Wehrsold nach dem Wehrsoldgesetz (Abs.