Ein Wandel in der höchstrichterlichen Rechtsprechung kann zu Störungen der Vertragsgrundlage führen, die nach den Regeln des Wegfalls der Geschäftsgrundlage zu behandeln sind.
Die Auslegungserklärung ist ihrem Wortlaut nach wesentliche Vertragsgrundlage, so dass eine spätere andere Auslegung nach völkerrechtlichen Grundsätzen zur Kündigung berechtigen könnte.
Insbesondere sollen sie für sogenannte kurzfristige Zurufgeschäfte, deren geringer Umfang und Kurzfristigkeit einen individuell ausgehandelten umfassenden Logistikvertrag nicht zulassen, eine interessengerechte und den wirtschaftlichen Gegebenheiten angepasste standardisierte Vertragsgrundlage bilden.
Im Jahr 1995 wurde von Letzterem jedoch mit Verweis auf den Wegfall der Vertragsgrundlagen durch die geänderten gesellschaftlichen Verhältnisse nach der Wende erklärt, das die Vereinbarung hinfällig sei.
Die Aufgabe des Wettbewerbsmanagers ist es dann auch, die Bedingungen des Verfahrens verbindlich für alle Beteiligten zu formulieren und somit die Vertragsgrundlage des Wettbewerbs zu schaffen.
Nach fachlicher Meinung sind die Einheitsbedingungen die wichtigste Vertragsgrundlage für den Getreide- und Futtermittelhandel sowie für den Handel mit Hülsenfrüchten.