Die verfassungsmäßig zustande gekommenen Gesetze werden dem Ministerpräsidenten zugeleitet, der sie unterzeichnet und binnen Wochenfrist im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlichen lässt.
Vier Tage später wurde das Gesetz- und Verordnungsblatt ausgegeben, das diesmal lediglich 16 Seiten umfasste und auf 14 Seiten den vollen Text der Verfassung enthielt.
Man spricht in diesem Zusammenhang von der Verkündung der Rechtstexte, weswegen Gesetz- und Verordnungsblätter gelegentlich auch als Verkündungsblätter oder Verkündungsorgane bezeichnet werden.
Die deutschen Länder verkünden ihre Gesetze und Verordnungen in Gesetz- und Verordnungsblättern, die meist zusätzlich den Namen des betreffenden Landes tragen.