Das Parkverbot ist eine Verkehrsregel, die das Parken von Straßenfahrzeugen (Kraftfahrzeuge, Anhänger, Fahrräder und Fuhrwerke) in bestimmten Zonen des öffentlichen Verkehrsraums untersagt.
Kindgemäße Fahrzeuge aller Art wurden schon im Vorschulbereich vom Spielmittel zum Verkehrsmittel, Spielpartner wurden zu Verkehrspartnern, Spielregeln zu Verkehrsregeln, Spielstrafen zu Verkehrsstrafen.
In trivialisierter Form begegnet der Begriff beim Verstoß gegen Diätvorschriften („gegen die Linie sündigen“), Kleidermode-Ästhetikvorstellungen („Modesünde“) oder gegen Verkehrsregeln („Parksünder“).