Wenn das Verhältnismäßigkeitsprinzip bei der Strafverfolgung nicht beachtet wird, kann dies für den Verfolgten enorme psychosoziale und gesellschaftliche Schäden bedeuten.
Diese müssen dem aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleiteten Verhältnismäßigkeitsprinzip genügen, das auch für die Rechtfertigung anderer Grundrechtseingriffe von großer Bedeutung ist.
Hierzu zählt insbesondere das Verhältnismäßigkeitsprinzip, das noch heute eine wesentliche Rechtmäßigkeitsvoraussetzung staatlichen Handelns darstellt.
Sie müssen dem Angemessenheitsgebot (Verhältnismäßigkeitsprinzip) entsprechen, dürfen dem Koppelungsverbot nicht widersprechen und bedürfen der Schriftform.