Die amtliche Untersuchung brachte ausreichend Hinweise, um eine Reihe Verantwortlicher aus dem damaligen Mitarbeiterstab des Unternehmens vor Gericht zu stellen.
Wenn in einer Behörde Amtspflichten verletzt werden, ohne dass ein Verantwortlicher feststellbar ist, liegt mindestens ein Organisationsverschulden vor.