Rechtlicher Angriffspunkt sind regelmäßig nicht die Downloads der urheberrechtlichen Werke, sondern die von den Filesharingprogrammen automatisch vorgenommenen Uploads (Das Weiterverbreiten).
Da der Upload anonym erfolgt, können abgemahnte Nutzer auch keinen Rückgriff auf diese Person vornehmen und bleiben somit auf den Kosten der Abmahnung sitzen.