Er erhält dadurch die Möglichkeit, eine kleinere Stammbelegschaft vorzuhalten und damit sein Unternehmerrisiko für den Fall schlechter Auftragslage zu verringern.
Während bei Aktien der Aktionär direkte Mitwirkungsrechte besitzt und ein Unternehmerrisiko trägt, nimmt der Anleger bei Anleihen eine Gläubiger­funktion beim Anleiheschuldner ein und übernimmt ein Kreditrisiko.
Grund ist, dass kein Gläubiger im üblichen Geschäftsverkehr daran interessiert ist, sein Gläubigerrisiko gegen das viel höhere Unternehmerrisiko einzutauschen.
Hier kann der Unternehmer durch Beschäftigung freier Mitarbeiter sein Unternehmerrisiko durch geringere Personalkosten, keine Sozialabgaben und fehlendem Kündigungsschutz senken.
Die Risikoprämie stellt den Teil der Renditeerwartung des Gesellschafters dar, den er über den risikofreien Zins hinaus für das Unternehmerrisiko als Kompensation verlangt.
Anders als bei der Arbeitnehmerüberlassung verbleibt insbesondere das Weisungsrecht für die im Betrieb des Bestellers tätigen Arbeitnehmer beim Arbeitgeber, der als Werkunternehmer auch das Unternehmerrisiko und die Gewährleistungspflicht trägt.