Während bei Aktien der Aktionär direkte Mitwirkungsrechte besitzt und ein Unternehmerrisiko trägt, nimmt der Anleger bei Anleihen eine Gläubiger­funktion beim Anleiheschuldner ein und übernimmt ein Kreditrisiko.
Im Unternehmen gehören die Finanzrisiken zu den speziellen Unternehmerrisiken, weil sie sich direkt aus dem betrieblichen Produktionsprozess ergeben, aber auch aus nicht betriebstypischen Risiken resultieren können.
Hier kann der Unternehmer durch Beschäftigung freier Mitarbeiter sein Unternehmerrisiko durch geringere Personalkosten, keine Sozialabgaben und fehlendem Kündigungsschutz senken.
Grund ist, dass kein Gläubiger im üblichen Geschäftsverkehr daran interessiert ist, sein Gläubigerrisiko gegen das viel höhere Unternehmerrisiko einzutauschen.